Energieausweis / Energiepass
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von
Energieausweisen, die den gesetzlichen
Anforderungen entsprechen:
Der Bedarfsausweis
und der Verbrauchsausweis
(hier
auch online ausfüllen
und bestellen)
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis basiert auf einer theoretischen
Energiebedarfsberechnung. Hierzu werden an Hand von
Bauzeichnungen und einer Ortsbegehungen die
einzelnen wärme übertragenden Flächen und ihre
Dämmwerte aufgenommen. Unter Berücksichtigung der
Art und der Qualität der Heizungsanlage wird ein
theoretischer Energiebedarf berechnet:
Das persönliche Nutzerverhalten bleibt dabei außer
Betracht.
Der Bedarfsausweis weist Kennzahlen auf, die sehr
unterschiedlich sein können.
Den Endenergiebedarf in kWh/m²a und den Primärbedarf
in kWh/m²a.
Vorteil: Dieser Energieausweis ist der objektiverer
als der Verbrauchsausweis
Nachteil: Dieser Energieausweis ist aufwendiger
herzuleiten und daher auch teurer.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf der statistischen
Auswertung Ihrer Heizkostenabrechnungen der
vergangenen drei Jahre. Hier wird Ihr
Energieverbrauch auf ein Referenzklima Ihrer Region
gerechnet.
Der Verbrauchsausweis weist immer eine Kennzahl aus.
Den Endenergiebedarf in kWh/m²a.
Diese Ausweis können Sie auch hier direkt bei mir auf der Internetseite
online
bestellen!
Vorteil: Dieser Energieausweis ist der billigere von
den beiden
Nachteil: Dieser Energieausweis ist weniger
aussagekräftig, da nur das Nutzerverhalten
vollständig in die Berechnung eingeht.
So kann das 50er Jahre alte Haus im
Verbrauchsausweis Neubauqualität bekommen,
weil nur das Wohnzimmer und die Küche beheizt
werden, während der Rest des Hauses kalt bleibt.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Der Energieausweis ist bei Mieterwechsel oder
Verkauf Interessenten zugänglich zu machen.
Das bedeutet, dass Sie keinen benötigen, wenn Sie
Eigenheimbesitzer sind und Ihr Haus selbst bewohnen.
Sie benötigen ebenfalls keinen Energieausweis, so
lange kein Mieterwechsel ansteht, wenn Sie Vermieter
sind. Erst zum nächsten Mieterwechsel benötigen Sie
einen Energieausweis.
Welcher Energieausweis ist der richtige für mich?
Benötigen Sie einen billigen Ausweis so ist der
Verbrauchsausweis der richtige.
Wollen Sie Ihr Haus aber in absehbarer Zeit
energetisch optimieren, sollten Sie zum
Bedarfsausweis oder zur
Energieberatung/Vor-Ort-Beratung greifen. Der
Energieausweis für Ihr Haus in seinem gegenwärtigen
Zustand fällt dabei gewissermaßen als
„Abfallprodukt" an. Zusätzlich bekommen Sie viele
wertvolle Infos, welche Energiesparmaßnahmen sich an
Ihrem Haus lohnen.
Wer darf den Energieausweis einsehen?
Anspruch auf Einsichtnahme haben Interessenten bei
Verkauf oder Mieterwechsel.
Können Mieter die Miete kürzen, wenn die Einstufung
schlecht ist?
Der Energieausweis hat keine Auswirkungen auf
bestehende Mietverhältnisse. Der Mieter hat auch
keinen Anspruch auf Einsichtnahme des
Energieausweises. Das dürfen nur Mietinteressenten
bei Neuvermietung.
Mein Haus ist energetisch nicht ideal, bekommt ich
überhaupt den Energieausweis?
Jedes Haus bekommt den Energieausweis. Schlecht
gedämmte Häuser haben eine andere Einstufung als gut
gedämmte Häuser.
Muss ich mein Haus dämmen?
Nein. Der Energieausweis zwingt Sie zu gar nichts.
Sagt mir der Energieausweis, was ich an meinem Haus
tun soll?
Nein. Der Energieausweis sagt nur, wo Ihr Haus aus
energetischer Sicht gerade steht, ähnlich einer
Waschmaschine mit Energieeffizienzklasse A.
Er enthält jedoch einige Modernisierungstipps die
Sie als Anhaltspunkt nehmen können.
Wenn Sie jedoch ernsthaft vorhaben, Ihr Haus
energetisch zu modernisieren, ist eine
Energieberatung empfehlenswert.
Ich habe ein gemischt genutztes Haus mit Gewerbe und
Wohnen!?
Hier besteht die Möglichkeit, dass Sie zwei
Energieausweise benötigen.
Einen für die Wohnungen und einen fürs Gewerbe. Es
sind zwei auszustellen, wenn sich die Gewerbenutzung
wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet.
eine Erstberatung ist kostenfrei!
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